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Auch für Asthma-/COPD-Patienten Keine Rauchstopp-Arzneien auf Kassenkosten Sollen die Krankenkassen lungenkranken Rauchern Arzneien zur Entwöhnung bezahlen dürfen? Das Landessozialgericht Brandenburg schiebt dem GBA einen Riegel vor. Von Martin Wortmann BERLIN. Patienten mit Asthma und COPD können weiterhin keine Arzneimittel zur Tabakentwöhnung verordnet bekommen. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat jetzt eine entsprechende Beanstandungsverfügung des Bundesgesundheitsministeriums gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) für rechtmäßig erklärt. Im Februar 2012 hatte der GBA es befürwortet, dass Patienten im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme für Asthma und COPD Unterstützung bei der Tabakentwöhnung bekommen können. Der Schwerpunkt sollte bei nicht-medikamentösen Maßnahmen liegen, insbesondere der Verhaltenstherapie. Ergänzend sollten aber auch Medikamente verordnungsfähig sein. |
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