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Geschrieben von Allergen am 10.06.2015 um 12:53:

  Keine Rauchstopp-Arzneien auf Kassenkosten

Ärzte Zeitung online, 28.05.2015


Zitat:
Auch für Asthma-/COPD-Patienten

Keine Rauchstopp-Arzneien auf Kassenkosten

Sollen die Krankenkassen lungenkranken Rauchern Arzneien zur Entwöhnung bezahlen dürfen? Das Landessozialgericht Brandenburg schiebt dem GBA einen Riegel vor.

Von Martin Wortmann

BERLIN. Patienten mit Asthma und COPD können weiterhin keine Arzneimittel zur Tabakentwöhnung verordnet bekommen.

Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat jetzt eine entsprechende Beanstandungsverfügung des Bundesgesundheitsministeriums gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) für rechtmäßig erklärt.

Im Februar 2012 hatte der GBA es befürwortet, dass Patienten im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme für Asthma und COPD Unterstützung bei der Tabakentwöhnung bekommen können. Der Schwerpunkt sollte bei nicht-medikamentösen Maßnahmen liegen, insbesondere der Verhaltenstherapie. Ergänzend sollten aber auch Medikamente verordnungsfähig sein.




Quelle----> Ärztezeitung


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