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Ich bin: Patientin Ich habe Asthma: Ja Ich habe Allergien: Ja
Bagatellarzneimittel
Bagatellarzneimittel - Arzneimittel, die nach dem Sozialgesetzbuch für Krankheiten eingesetzt werden, die die Gesundheit des Patienten nur gering beeinträchtigen. Bagatellarzneimittel sind damit von der Arzneimittelversorgung ausgeschlossen; sie können vom Arzt verordnet, müssen jedoch vom Patienten bezahlt werden. Zu den Bagatellarzneimitteln gehören u. a. Mittel, die gegen Husten, Schnupfen oder geringe Schmerzen bei Erkältungen helfen, Desinfektionsmittel für den Rachenraum, Abführmittel und Medikamente, die Reisekrankheiten vorbeugen.